Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten interne Hinweisgebersysteme für einen geeigneten Hinweisgeberschutz eingerichtet haben. Ende des Jahres folgen dann Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Am 12. Mai 2023 hatte der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz, die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet.


Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll:

  • Mitarbeiter vor Entlassung, Mobbing, Disziplinarverfahren, Abmahnung oder anderweitiger Benachteiligung schützen, wenn sie Verstöße gegen Compliance, jegliches EU-Recht oder deutsches Recht oder verfassungsfeindliche Äußerungen bei Beamten bemerken und diese melden und…
  • …das Melden dieser Verstöße erleichtern.

Die Vorteile der Meldestelle im Überblick:

  • Im eigenen Interesse sollten Unternehmen Kenntnisse von Missständen erlangen und mögliche Verstöße im Unternehmen selbst aufdecken und abstellen können.
  • Viele Hinweisgeber möchten ihren eigenen Arbeitgeber juristisch nicht schaden, sondern nur auf die Missstände aufmerksam machen.
  • Hinweise/Missstände sollten nicht bevorzugt an die Behörden, oder an die Öffentlichkeit gelangen, wodurch Reputationsrisiken und Haftungsrisiken für das Unternehmen reduziert werden können.
  • Hinweisgeber haben die Möglichkeit anonyme Hinweise zu geben, wenn sie im Unternehmen einen Vertst0ß gegen Gesetze oder Vorschriften beobachtet haben.

Die Aufgaben der unabhängigen internen Meldestelle

  • Das Einrichten und Betreiben der Meldekanäle, über die die Meldungen abgegeben werden.
  • Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldungen.
  • interne Untersuchungen beim Beschäftigungsgeber oder der Dienststelle, sowie die Kontaktaufnahme zu den betroffenen Personen.
  • Verweis der hinweisgebenden Person an andere zuständige Stellen.
  • Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder anderen Gründen.
  • Abgabe des Verfahrens an eine zuständige Behörde.
  • Bereithalten von klar und leicht zugänglichen Informationen über externe Meldeverfahren.

Wann werden Bußgelder erhoben?

Unternehmen, welche keinen internen Meldekanal anbieten, haben nicht nur einen Wettbewerbsnachteil, sondern können auch nach dem neuen Gesetz sanktioniert werden. Kommen Organisationen der Pflicht zur Implementierung interner Meldestellen nicht nach, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000€.


Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes, kommen Sie gerne auf uns zu!

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