Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind keine durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neu geschaffene Stellen. Dennoch haben diese mit Einführung der DSGVO, aufgrund strengerer Vorschriften, erheblich an Bedeutung gewonnen.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben eine beratende Funktion und können als Anlaufstelle für datenschutzrechtliche Fragen herangezogen werden. Nichtsdestotrotz kontrollieren die Datenschutzaufsichtsbehörden auch die Einhaltung der Datenschutz-Gesetze und können bei Nichteinhaltung mit Sanktionen reagieren.

Beispiele der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Höhe eines Bußgeldes stark mit einer transparenten Kommunikation der Aufsichtsbehörden verbunden ist. Wer die von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geforderten Nachweise erbringen kann, wer sich kooperativ zeigt und wer aktiv eine Verbesserung des Datenschutzes im Unternehmen im Sinn hat, profitiert häufig von einer Wohlgesonnenheit der Aufsichtsbehörden.

Gerne unterstützen unsere Datenschutzexperten Sie in der Kommunikation mit den Behörden oder übernehmen die Kommunikation vollständig.

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